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Therapievertrag

Ich, ... schließe mit der salus klinik Castrop-Rauxel nachstehenden Therapievertrag:

  1. Ich habe mich dafür entschieden, in der salus klinik Therapie zu machen und an allen Maßnahmen aktiv teilzunehmen. Die Teilnahme an allen Therapieeinheiten auf meinem Therapieplan ist verpflichtend.
  2. Deshalb werde ich in dieser Zeit keine Drogen, Alkohol oder Medikamente besitzen oder gebrauchen, auch nicht außerhalb der Klinik. Dazu gehören ebenfalls Nahrungsergänzungsmittel, sogenannte Naturheilmittel, alkoholhaltige Speisen, Pralinen, Mundpflegemittel, alkoholhaltiges Pflegemittel oder Muskelaufbaupräparate. Die salus klinik stellt eine suchtmittelfreie Zone dar, deren Einhaltung alle Rehabilitand*innen aktiv mitgestalten. Das Verschweigen von Konsum oder Besitz von Suchtmitteln gefährdet jeden Einzelnen und die Gemeinschaft insgesamt (unterlassene Hilfeleistung statt „Verrat“). Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Suchtmittel, die ich mit in die Klinik bringe vom Klinikpersonal einbehalten und entsorgt werden. Ein Recht auf Rückgabe oder Erstattung des Wertes der Suchtmittel besteht nicht.
  3. Zur Sicherstellung einer optimalen Behandlungsqualität werden Therapien im Team besprochen. Dieses erfolgt teilweise anhand von Video- bzw. Tonaufzeichnungen von Therapiesitzungen. Für alle beteiligten Personen besteht Schweigepflicht.
  4. Behandlungen bei Ärzten/innen außerhalb der salus klinik müssen von den Klinikärzt*innen veranlasst werden. Mitgegebene Medikamente oder Rezepte müssen in der Klinik abgegeben werden, die Einnahme der Medikamente muss von den Klinikärzt*innen bestätigt werden.
  5. Gewaltanwendung, Androhung von Gewalt oder rassistische Äußerungen sowie kriminelles Verhalten jeder Art können zur Entlassung führen.
  6. Ich werde mich respektvoll gegenüber MitarbeiterInnen und MitpatientInnen verhalten.
  7. Glücksspiele, Wetten und Verleihen von Geld während der Behandlung sind verboten.
  8. Während der Behandlung finden Drogen-, Urin-, Atemalkoholkontrollen und Zimmerkontrollen statt. Eine Verweigerung führt zur Entlassung.
  9. Wenn Rehabilitand*innen irregulär die Behandlung beenden, erkläre ich mich bereit, den Kontakt zu ihnen während der Zeit meiner Behandlung abzubrechen, um mich nicht selbst zu gefährden.
  10. Ich bin damit einverstanden, dass im Notfall (schwere körperliche Erkrankung, Verschwinden) mein Notfallkontakt informiert wird.