Aufnahme
Die Belegung der Klinik erfolgt durch Rentenversicherungsträger gemäß den Paragraphen 13, Absatz 1 in Verbindung mit den Paragraphen 15, Absatz 2 SGB VI und durch Krankenversicherungsträger gemäß SGB V. Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Vorschriften (BhV) des Bundes und der Länder. Auch Selbstzahler werden aufgenommen.
Vor der Aufnahme sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Arztbericht
- Sozialbericht
- Zusage eines Leistungs- oder Kostenträgers
- Freiwilligkeitserklärung.
Allen Patienten, die bei Stellung des Aufnahmeantrags noch nicht in regelmäßiger ambulanter Betreuung einer Beratungsstelle oder eines betrieblichen Sozialdienstes sind, empfehlen wir dringend eine solche Kontaktaufnahme.
Der Aufnahmetag und die erwartete Ankunftszeit werden rechtzeitig mitgeteilt. Wir begrüßen es, wenn die ambulanten Betreuer und Familienangehörige die Patienten in die Klinik begleiten und so einen ersten Kontakt zum Therapeuten herstellen.
News
Sommerfest
Das nächste Sommerfest findet am 23.06.2012 statt.
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Offener Info-Abend
Jeden Mittwoch findet um 18.30 ein Offener Info-Abend statt.



