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Was ist für eine Aufnahmen nötig?

Die Suchtabteilung der salus klinik Lindow wird als medizinische Rehabilitationseinrichtung von folgenden Leistungs- und Kostenträgern in Anspruch genommen:

  • DRV Brandenburg-Berlin (federführend)
  • DRV Bund
  • DRV Nord
  • DRV Mitteldeutschland
  • DRV KBS
  • gesetzliche Krankenkassen (Anerkennung nach § 111 SGBV)
  • private Krankenkassen
  • und viele andere (z.B. Heilfürsorge der Polizei)

Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Vorschriften des Bundes und der Länder (BhV). Wenn Sie keinerlei Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch Dritte haben, können Sie sich als Selbstzahler direkt an das Aufnahmesekretariat wenden. Da es nicht immer eindeutig ist, welcher Leistungs- und Kostenträger im Einzelfall für die jeweilige Maßnahme zuständig ist, bieten wir Ihnen an, Sie bei der Klärung telefonisch zu beraten.
Fragen zum Aufnahmeverfahren können Sie gern mit unserem Aufnahmesekretariat klären.

Der Weg in eine Entwöhnungsbehandlung verläuft üblicherweise über eine Suchtberatungsstelle, betriebliche Sozialberater oder die Entzugsstation eines Akutkrankenhauses. Auch Gesundheitsämter, Arbeitsämter oder einige Selbsthilfegruppen können bei der Erstellung des Leistungs- bzw. Kostenantrags und des dazugehörigen "Sozialberichts" helfen. Dieser Antrag enthält unter anderem die Empfehlung der für Sie besonders geeigneten und von Ihnen gewünschten Klinik.
Wenn der Leistungsantrag positiv beschieden ist, können Sie bei uns aufgenommen werden.

Informationsveranstaltung für Besucher

Unsere Informationsveranstaltung für Besucher findet in der salus klinik Lindow jeden Samstag um 13.00 Uhr im großen Konferenzraum der Klinik statt. Hier können Sie sich ein persönliches Bild von der Klinik machen und Einzelheiten zu unserem Therapiekonzept erfahren. Unser/e diensthabende/r Therapeut/in beantwortet gern Ihre Fragen. Bitte melden Sie sich an der Rezeption.