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Einzeltherapie

Den roten Faden der Gesamttherapie bildet die regelmäßige Einzeltherapie durch Ihren Bezugs­therapeuten (Psychologe).

Die Frequenz der Einzelgespräche kann je nach Bedarf deutlich variieren. Im Schnitt erhält jeder Suchtpatient 1.5 Einzelgespräche pro Woche.

Im Rahmen der Einzelgespräche findet eine detaillierte Anamneseerhebung statt, Patient und Therapeut erarbeiten ein individuelles Erklärungsmodell für die Probleme des Patienten. Sie leiten daraus gemeinsam die individuellen Therapieziele des Patienten ab und stellen auf dieser Grundlage den individuellen Therapieplan auf, dessen Umsetzung sie regelmäßig gemeinsam überprüfen.

Jedes Einzelgespräch mündet in eine spezifische Therapieaufgabe, deren Erledigung durch den Patienten die Voraussetzung für das nächste Einzelgespräch bildet.

Zur optimalen Nutzung der Einzeltherapie haben die Sitzungen jeweils folgende Tagungsordnung: 

  • Rückfälle oder beinahe Rückfälle seit dem letzten Gespräch?
  • Suchtmittelverlangen seit dem letzten Gespräch?
  • therapieschädigendes Verhalten oder Konflikte seit dem letzten Gespräch?
  • Besprechung der Therapieaufgabe der letzten Sitzung
  • inhaltlicher Schwerpunkt der Stunde durch Patient oder Therapeut
  • Vereinbarung der Therapieaufgabe für die nächste Sitzung
  • gemeinsame Zusammenfassung und Protokollierung der Therapiestunde