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Das "Nahtlosverfahren"

Diese Möglichkeit ist seit Herbst 2017 zwischen der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, ausgewählten Entzugskliniken und ausgewählten Entwöhnungskliniken vereinbart:

  • der Antrag auf die medizinische Rehabilitation (stationär oder ganztägig ambulant) wird durch die Entzugsklinik gestellt
  • innerhalb von 5 Arbeitstagen durch den Leistungsträger bearbeitet und beschieden und
  • die Verlegung an einen zeitnahen Therapieplatz der (gewünschten) Rehaklinik realisiert.

Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei der Behandlung in der Entzugsklinik um einen "sogenannten qualifizierten Entzug" handelt. Dies müssen Sie bei der Auswahl des Krankenhauses, in das Sie sich zur Entgiftung begeben, berücksichtigen!

Alle salus kliniken, die Abhängigkeitserkrankungen behandeln, nehmen an diesem "Nahtlosverfahren" teil!