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Behandlungsdauer und Kostenübernahme

Die Adaption wird im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung beantragt. I.d.R. liegt die Behandlungsdauer zwischen 12-17 Wochen.

Kostenträger ist i.d.R. der Rentenversicherer, der auch Ihre Entwöhnungsbehandlung bewilligt und finanziert hat, manchmal aber auch die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger.  Das Behandlerteam aus der Entwöhnungsbehandlung stellt den Adaptionsantrag, dieser sollte bis zu 4 Wochen vor Entlassung eingereicht sein. Der Wechsel von der Entwöhnungsbehandlung ( Phase 1) in die Adaption (Phase 2) erfolgt nahtlos.