Dauer der Behandlung
Die Behandlungsdauer ist zunächst durch die Kostenzusage der Leistungsträger vorgegeben. Die Zusagen liegen in der Regel zwischen 3 und 5 Wochen, bei Rehabilitandinnen mit einer Spielsucht bei 8 Wochen. Entsprechend den Regelungen der Leistungsträger kann die Behandlungsdauer dem tatsächlichen Behandlungsbedarf nach oben oder nach unten angepasst werden.