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Dauer der Behandlung

Die Behandlungsdauern sind individuell verschieden. Sie werden Ihnen von dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. Ihrer Krankenkasse mitgeteilt. In der Regel liegen sie zwischen 13 und 15 Wochen (Alkohol/Medikamente) bzw. 20 bis 26 Wochen (illegale Drogen). Für eine „Wiederholungsbehandlung“ werden in der Regel zunächst 8 Wochen bewilligt. Grundsätzlich werden sowohl die Behandlungsinhalte als auch die Behandlungsdauer dem individuellen Bedarf und den Bedürfnissen der Patientin angepasst.