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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Hier finden Sie Antworten zu viele häufig gestellten Fragen. Wenn Sie nicht passendes finden, sprechen Sie uns gerne direkt per E-Mail oder telefonisch an.

Häufig gestellte Fragen

Eine medizinische Reha ist eine notwendige Maßnahme zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Die Rehabilitationsziele aus Sicht des Leistungsträgers sind:
• Sicherung einer langfristigen Suchtmittelabstinenz
• Teilhabe am Berufsleben
• Überprüfung der Erwerbsfähigkeit körperlich und psychisch
• Teilhabe an der Gesellschaft
• Freizeitgestaltung und soziale Kontakte

Ein Anspruch auf Reha hat grundsätzlich jeder, in der salus klinik behandeln wir Personen ab 18 Jahre bis ins  „Rentenalter“.

Die Voraussetzungen hierfür sind:
• Rehabilitationsfähigkeit, körperlich und psychisch
• abgeschlossene Entzugsbehandlung oder mindestens 2-wöchige Suchtmittelabstinenz
• Mitwirkungsverpflichtung
• Verzicht auf therapieschädigendes Verhalten
• Abstinenznachweise

Setzen Sie sich mit Ihrer Suchtberatungsstelle vor Ort, Ihrem Arzt bzw. dem Sozialdienst der Entgiftungsstation in Verbindung.

Mit deren Unterstützung können Sie Ihren Antrag auf medizinische Rehabilitation in der salus klinik bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für eine medizinische Rehabilitation. Aber auch die Private Krankenversicherung kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Auch Selbstzahler werden aufgenommen.

Bitte achten Sie unabhängig vom Kostenträger darauf, dass generell vor Beginn der Rehabilitation ein Antrag gestellt und die Übernahme der Kosten geklärt sein muss.

 Hier eine Übersicht über mögliche Kostenträger:

  • Rentenversicherung: für Menschen, die aktuell rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren.

  • Krankenkasse: für Menschen, die krankenversichert sind sowie für Rentner(innen), Hausfrauen/Hausmänner und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind.
  • Sozialamt: für Menschen, die weder renten- noch krankenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als heilbedürftig gelten.

  • Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaft: nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schulbesuch).

  • Beihilfestelle: für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht).

 

Patienten können auf die Wahl der Klinik Einfluss nehmen. Reichen Sie dazu formlos einen Vorschlag zusammen mit dem Antrag ein oder vermerken Sie Ihren Wunsch auf dem Antrag.

Dabei müssen Sie folgendes beachten:

  • Behandelt die Klinik meine Erkrankung und ist demnach medizinisch für mich geeignet (z.B. Bezug auf spezielle Konzepte nehmen)? Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage
  • Ist die Klinik nach anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert? Die salus Klinik Hürth ist nach DIN EN ISO 9001:2008 nach DEGEMED sowie des Fachverbands Sucht zertifiziert und erfüllt somit höchste medizinische, therapeutische und pflegerische Qualitätsansprüche.
  • Mit welchen Kostenträgern belegt die Klinik? Die salus Klinik Hürth nimmt Patienten aller Kostenträger auf.

Sollte Ihre Reha abgelehnt werden, können Sie einen Widerspruch einreichen.

Sprechen Sie dies mit Ihrer Suchtberatungsstelle ab.

In der Regel müssen 4 Jahre zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen liegen. Bei hoher  Dringlichkeit aus medizinischen Gründen kann eine Rehabilitation auch schon vor Ablauf der 4-Jahres-Frist genehmigt werden. Ihr Arzt sollte dies dann gesondert begründen.

ACHTUNG - TEXT AUS DER PS

Die Aufnahme bei uns erfolgt nach Zusage eines Leistungs- oder Kostenträgers. Bitte vereinbaren Sie dann einen Termin mit unserem Aufnahmesekretariat (Jutta Brüllenkamp, 02233 8081-827, j.bruellenkamp@salus-huerth.de).  

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine Aufnahme nur im körperlich entgifteten Zustand, das heißt, nach erfolgter stationärer Entzugsbehandlung und anschließender Aufrechterhaltung der Abstinenz bzw. nach min. 2-wöchiger Suchtmittelabstinenz möglich ist!

Nach Vorliegen der Kostenzusage können Sie zur Absprache eines Aufnahmetermins Kontakt mit uns aufnehmen. Konkrete Angaben zur aktuellen Wartezeit können wir leider nicht machen, da sich diese von Woche zu Woche ändern kann. Erfragen Sie die aktuelle Wartezeit und die Möglichkeit einer zeitnahen Aufnahme am besten direkt in unserem Aufnahmesekretariat (Fr. Brüllenkamp, 02233 8081-827).

Sprechen Sie uns an

Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft oder Sie besuchen unseren Offenen Info-Abend (jeden 1. 3. und 5. Montag im Monat)

Weitere Informationen...

...finden Sie auch auf unserer Homepage (ganz oben) unter der Rubrik "Schritte in die Reha"