Was ist für eine Aufnahme nötig?
Die salus klinik Lindow ist eine medizinische Rehabilitationseinrichtung für Psychosomatik.
Sie wird von folgenden Leistungs- und Kostenträgern in Anspruch genommen:
- DRV Berlin-Brandenburg (federführend)
- DRV Bund
- DRV Nord
- DRV Mitteldeutschland
- DRV KBS
- gesetzliche Krankenkassen (Anerkennung nach § 111 SGB V)
- private Krankenkassen
- und viele andere (z.B. Heilfürsorge der Polizei)
Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Vorschriften des Bundes und der Länder (BhV). Wenn Sie keinerlei Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch Dritte haben, können Sie sich als Selbstzahler direkt an das Aufnahmesekretariat wenden.
Da es nicht immer eindeutig ist, welcher Leistungs- und Kostenträger im Einzelfall für die jeweilige Maßnahme zuständig ist, bieten wir Ihnen an, Sie bei der Klärung telefonisch zu beraten. Fragen zum Aufnahmeverfahren können Sie gern mit unserem Aufnahmesekretariat klären.
Bei psychosomatischen Erkrankungen erfolgt die Vermittlung über niedergelassene Ärzte oder ärztliche Dienste eines Leistungsträgers oder Krankenhauses.
Die Beantragung der Kostenübernahme für Jugendliche mit Essstörungen unter 18 Jahren erfolgt i.d.R. über die Krankenkasse. Bei gleichrangiger Zuständigkeit zwischen Rentenversicherung und Krankenkasse für Leistungen ist in diesen Fällen der erstangegangene Leistungsträger zuständig. Zur Beantragung muss das Formblatt 61 Teil B,C,D ausgefüllt werden.