Die Belegung der Klinik erfolgt durch Rentenversicherungsträger gemäß den Paragraphen 13, Absatz 1 in Verbindung mit den Paragraphen 15, Absatz 2 SGB VI und durch Krankenversicherungsträger gemäß SGB V.
Der federführende Leistungsträger ist die DRV Berlin-Brandenburg.
Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Vorschriften (BhV) des Bundes und der Länder.
Wenn Sie keine Ansprüche an die Rentenversicherung haben, kann Ihr Arzt oder Ihr ambulanter Therapeut einen Antrag für eine medizinische Rehabilitation über die Krankenkasse stellen. Dazu ist es erforderlich, das Formblatt 61 (Nur Teil B, C, D, Teil A kann entfernt werden) „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ auszufüllen, welches niedergelassene Ärzte oder Therapeuten vorrätig haben. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn Sie über 18 Jahre sind und noch zur Schule gehen, studieren oder noch keine Ausbildung haben, können Sie den Antrag für eine medizinische Rehabilitation auch an die Krankenkasse richten. Bitte ebenfalls nur Teil B,C und D des Formblatts 61 ausfüllen lassen.
Muster Formblatt 61
Es besteht ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen nach §111 SGB V.
Natürlich können Sie auch jederzeit als Selbstzahler zu uns kommen. Bitte vereinbaren Sie immer vorab einen Termin mit unserem Aufnahmesekretariat und erkundigen Sie sich über den aktuellen Pflegesatz.
Weitere Information hierzu finden Sie hier:
Muster Selbstzahlervertrag Psychosomatik
Muster Selbstzahlervertrag Sucht