Absetzen nichtindizierter Medikation
Alle Suchtpatienten stellen eine Risikosgruppe für Medikamentenmissbrauch dar. Bei vielen Patienten ist in der Vergangenheit eine symptomatische, medikamentöse Therapie (z.B. Schmerzmittel, Schlafmittel, Beruhigungsmittel) über einen unangemessen langen Zeitraum erfolgt. Außerdem besteht die Gefahr des Umstiegs von Alkohol bzw. Drogen auf Medikamente mit Suchtpotential
Vor diesem Hintergrund erfolgt das Ausschleichen bzw. Absetzen von nicht indizierter Medikation als integrierter Bestandteil der Gesamtbehandlung.