Umgang mit Rückfällen
Rückfälle während der Behandlung gehören zum Alltag einer Suchtklinik. In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass eine disziplinarische Entlassung der betroffenen Patienten in den wenigsten Fällen hilfreich ist.
Statt dessen ist ein differenzierter, einzelfallorientierter Umgang mit Rückfällen während der Behandlung angezeigt:
- ein Rückfall kann eine mangelnde Eignung des bisherigen therapeutischen Vorgehens bedeuten
- ein Rückfall kann eine momentane Überforderung in einer Versuchungssituation darstellen
- ein Rückfall kann Ausdruck einer generellen Abstinenzunwilligkeit sein
- ein Rückfall kann Bestandteil eines interaktionellen Konflikts zwischen Patient und Therapeut sein
Entsprechend ist unsere Reaktion auf den Rückfall eines Patienten auch nicht von der bisherigen Anzahl ihrer/seiner Rückfälle abhängig, sondern erfolgt nach der jeweils vorliegenden medizinischen und therapeutischen Indikation. Hauptziel ist hierbei, den Patienten bei einer möglichst raschen Überwindung ihres Rückfalls zu helfen.
Ein selbst gemeldeter Rückfall hat in der Regel keine disziplinarische Konsequenz. Er hat allerdings sehr wohl Auswirkungen auf das weitere therapeutische Vorgehen:
- Bei Rückfällen innerhalb der ersten Behandlungswochen ist eher eine Vermeidung von Risikosituationen durch Ausgangsbeschränkung indiziert.
- Bei Rückfällen in der zweiten Therapiehälfte geht es v.a. darum, dass der Betroffene durch gezielte therapeutische Maßnahmen (Expositionsübungen) möglichst rasch lernt, die Rückfallsituation künftig abstinent zu bewältigen.
Wenn Suchtpatienten einen Rückfall dagegen verheimlichen und erst durch Klinikmitarbeitern „ertappt“ werden bzw. bei regelmäßigen Routinekontrollen auffallen, hängt unsere Bereitschaft zur Weiterbehandlung davon ab, inwieweit sie sich aktiv um eine Wiederherstellung des gestörten Vertrauensverhältnisses bemühen. Die erneute Verheimlichung eines Rückfalls führt in der Regel zur Entlassung.
Somit besteht eine deutliche Differenzierung zwischen vorsätzlichem und krankheitsbedingtem Handeln.
In jedem Fall werden rückfällige Patienten zunächst auf die Aufnahmestation verlegt, die sie nicht verlassen dürfen, bis sie wieder nüchtern sind und über das weitere therapeutische Vorgehen entschieden wurde.
Literaturtipp
Lindenmeyer J. (2009). Rückfallprävention. In J. Margraf & S. Schneider (Hrsg.), Lehrbuch der Verhaltenstherapie, Band 1 (3. Aufl.). Berlin: Springer (s.721-742).