Aktuelle Meldungen
15.12.2017
Neue Zuweisungsmöglickeit
Veränderungen - Informationen für Zuweiser und Vermittler
Seit Anfang Juni 2017 besteht auch für niedergelassene psychologische Psychotherapeuten die Verordnungsbefugnis für Rehabilitationsmaßnahmen. Die GBA-Rehabilitations-Richtlinie wurde bereits geändert, wobei sich die Änderungen lediglich auf Maßnahmen über die Krankenkassen beziehen. Der Deutschen Rentenversicherung reicht ein Antrag zur Rehabilitation durch einen niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten nicht aus. Für die Beantragung über die Krankenkasse ist das Muster 61 zu nutzen.
Für einen verbesserten nahtlosen Zugang vom qualifizierten Entzug in die ambulante/stationäre Suchtrehabilitation haben Rentenversicherungen, Krankenkassen und Krankenhäuser im Sommer entsprechende Handlungsempfehlungen aufgestellt. Die konkrete Umsetzung muss nun auf Landesebene beschlossen werden. Sobald weitere Informationen vorliegen, reichen wir diese gern an Sie weiter.
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