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Step 1: Ihre Wunschklinik

Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um in die von Ihnen gewünschte salus klinik zu kommen

Entsprechend Ihrer Diagnose und Problematik, informieren Sie sich über die geeignete Klinik und wählen Ihre Wunschklinik aus. Die salus kliniken bieten qualifizierte und anerkannte Therapien in den folgenden Indikationsbereichen an:

   • Psychosomatische Störungen
   • Abhängigkeitserkrankung
   • Frauenspezifische Therapie - auch mit Begleitkind(ern)
   • Sehbehinderungen

Wir möchten Sie dabei unterstützen, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, sich für Ihre Wunschklinik zu entscheiden. Sie erfahren, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben und was die Voraussetzungen für die Bewilligung sind.

Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht?

Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss. 

Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten. 

Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?

Sie können Ihren Wunsch für eine Reha in einer unserer Kliniken bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben.

Als Ergänzung für Ihren Reha-Antrag haben wir entsprechende Mustervorlagen für Ihre Wunsch-salus klinik nachfolgend hinterlegt:

salus klinik Castrop-Rauxel
salus klinik Friedrichsdorf
salus klinik Friedberg
salus klinik Hürth
salus klinik Lindow

Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie das Formular nachträglich bei Ihrem Kostenträger einreichen.

Sollte Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt sein, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen.

Musterformulaformular "Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik"

Füllen Sie dieses aus und senden Sie es an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitation.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit mein Wunsch berücksichtigt werden kann?

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Wunschklinik sind auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
  • Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe zu Ihrem Wohnort.
  • Das Klima am Klinikstandort (Lage am Meer, Luftkurort) ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft.

Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, wie zum Beispiel:

  • Sie möchten räumlichen und gegebenenfalls auch psychischen Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
  • Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehaklinik ist dies möglich.
  • Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.

Was ist, wenn mein Wunsch abgelehnt wird?

Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.

Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Wir haben für Sie eine

Mustervorlage "Widerspruch"

vorbereitet, welche Sie für Ihren Widerspruch nutzen können. Sie können das Formular noch um weitere Gründe, die für Ihre Wunschklinik sprechen, ergänzen.