Ihr Weg zu uns
Voraussetzung für eine Aufnahme in unserer Adaption ist ein regulärer Abschluss der Entwöhnungsbehandlung als erste Phase und eine Leistungsbewilligung durch den zuständigen Träger, in der Regel der Rentenversicherung. Der Aufnahme geht eine schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Suchtverlauf sowie ärztliche und therapeutische Stellungnahmen) der Bewerber*in sowie ein persönliches Bewerbungs- und Informationsgespräch voraus. In diesem lernt der/die Bewerber*in das Konzept und die Angebote unserer Adaption kennen. Bei vorliegender Leistungsbewilligung erfolgt die Aufnahme nahtlos aus der Entwöhnungsbehandlung Phase I.
Federführender Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Einzelfallentscheidungen sind bei allen regionalen Rentenversicherungen und Sozialhilfeträgern möglich.