facebook icon-events icon-facebook icon-jobs icon-level-up icon-logo-global icon-menu-hamburger icon-news icon-raute

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Hier finden Sie Antworten zu viele häufig gestellten Fragen. Wenn Sie nicht passendes finden, sprechen Sie uns gerne direkt per E-Mail oder telefonisch an.

Antworten zur Reha

Nach Vorliegen der Kostenzusage können Sie zur Absprache eines Aufnahmetermins Kontakt mit uns aufnehmen. Konkrete Angaben zur aktuellen Wartezeit können wir leider nicht machen, da sich diese von Woche zu Woche ändern kann. Erfragen Sie die aktuelle Wartezeit und die Möglichkeit einer zeitnahen Aufnahme am besten direkt in unserem Aufnahmesekretariat (02233 8081-847).

Die Aufnahme bei uns erfolgt nach Zusage eines Leistungs- oder Kostenträgers. Bitte vereinbaren Sie dann einen Termin mit unserem Aufnahmesekretariat ( 02233 8081-847).  

In der Regel müssen 4 Jahre zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen liegen. Bei hoher  Dringlichkeit aus medizinischen Gründen kann eine Rehabilitation auch schon vor Ablauf der 4-Jahres-Frist genehmigt werden. Ihr Arzt sollte dies dann gesondert begründen.

Patienten können auf die Wahl der Klinik Einfluss nehmen. Reichen Sie dazu formlos einen Vorschlag zusammen mit dem Antrag ein oder vermerken Sie Ihren Wunsch auf dem Antrag.

Dabei müssen Sie folgendes beachten:

  • Behandelt die Klinik meine Erkrankung und ist demnach medizinisch für mich geeignet? Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage
  • Ist die Klinik nach anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert? Die salus klinik Hürth ist nach DIN EN ISO 9001:2008 nach DEGEMED sowie des Fachverbands Sucht zertifiziert und erfüllt somit höchste medizinische, therapeutische und pflegerische Qualitätsansprüche.
  • Mit welchen Kostenträgern belegt die Klinik? Die salus klinik Hürth nimmt Patienten aller Kostenträger auf.

In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für eine medizinische Rehabilitation. Aber auch die Private Krankenversicherung kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Auch Selbstzahler werden aufgenommen.

Bitte achten Sie unabhängig vom Kostenträger darauf, dass generell vor Beginn der Rehabilitation ein Antrag gestellt und die Übernahme der Kosten geklärt sein muss.

 Hier eine Übersicht über mögliche Kostenträger:

  • Rentenversicherung: für Menschen, die aktuell rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren.

  • Krankenkasse: für Menschen, die krankenversichert sind sowie für Rentner(innen), Hausfrauen/Hausmänner und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind.

  • Sozialamt: für Menschen, die weder renten- noch krankenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als heilbedürftig gelten.

  • Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaft: nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schulbesuch).

  • Beihilfestelle: für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht).

Anschlussheilbehandlung: Dies betrifft Menschen, die nach einer akuten Behandlung im Krankenhaus eine Rehabilitation im Anschluss benötigen. Hier bemühen sich die Kostenträger um einen möglich zeitnahen Übergang. Dafür gibt es ein gesondertes Antragsverfahren. Hier unterstützen Sie Ihr Arzt und der Sozialdienst des Krankenhauses.

Wenn Sie unsicher sind, wer für die Kosten Ihrer Reha zuständig ist, ist das kein Grund zur Sorge: Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab. Innerhalb von 14 Tagen muss der zuerst angesprochene Kostenträger den Antrag weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist.

Für den Antrag auf medizinische Rehabilitation müssen Sie ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen und an den Kostenträger senden. Die meisten Patienten beantragen eine Rehabilitation gemeinsam mit ihrem Haus- oder Facharzt. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie dabei unterstützen. Grundsätzlich können Sie die Reha auch ohne Arzt beantragen, jedoch ist das Beilegen einer befürwortenden, ärztlichen Stellungnahme (G110) sehr hilfreich. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird.

Die Antragsformulare G100 und G110 erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und bei den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung. Sie können sich dir Formulare bei Ihrer jeweiligen Reha Servicestelle abholen (www.reha-servicestellen.de) oder das Antragspaket für medizinische Rehabilitation unter folgendem Link herunterladen:

www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_2D1BA6F658234E49843E07DFF28C1DAF.cae01/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/reha_node.html

Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Eine medizinische Reha ist eine notwendige Maßnahme zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Bei Aussicht auf Erfolg, kann eine Rehabilitation bei allen Krankheiten und Behinderungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im erwerbsfähigen Alter sowie Senioren in Frage kommen.

Sie müssen nicht zwingend schon krank bzw. arbeitsunfähig sein, um eine Rehabilitation in Anspruch nehmen zu dürfen. Eine Reha dient auch der Vorsorge und soll dazu beitragen, Sie gesund zu halten.

Sprechen Sie uns an!

Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft oder Sie besuchen unseren Offenen Info-Abend (jeden 2. und 4. Montag im Monat)

Weitere Informationen....

...finden Sie auch auf unserer Homepage (ganz oben) unter der Rubrik "Schritte in die Reha"