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Rehabilitation RUNDBLICK

Seit Mai 2018 medizinische Reha-Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen

Das Projekt „Rundblick“ richtet sich an PatientInnen mit deutlichen Sehbehinderungen, drohender Erblindung oder Späterblindung im Erwachsenenalter.

Bisher existiert in Deutschland nach der ambulanten oder stationären Akutbehandlung keine weiterführende unterstützende Anschlussbehandlung nach dem Verlust der Sehkraft.

Doch auf viele Fragen gibt es Antworten, für viele Situationen Lösungen.

Gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland haben wir 2018 das Projekt „Rundblick“ gestartet.

Das Projekt

In Kooperation zwischen Augenärzten, dem Berufsförderungswerk für sehbehinderte und blinde Menschen in Düren, der salus klinik für Psychosomatik in Hürth und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ist die

medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitationsmaßnahme (MBOR) „Rundblick“

entwickelt worden.

„Rundblick“ bedeutet

6-wöchige stationäre medizinische Rehabilitation für sehbehinderte / blinde Menschen im Anschluss an die abgeschlossene Akutbehandlung inklusive Assessment für eine berufliche Wiedereingliederungsprognose.

  • Die Rehabilitation richtet sich an betroffene Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter.

  • Die Rehabilitation umfasst ein Training der Alltagskompetenzen sowie eine psychosomatisch orientierte Behandlung bzgl. des Sehverlusts und seiner Begleitfolgen.

  • Die Reha-Maßnahme wird durch die Betroffenen und ihre behandelnden Augenärzte bei der Rentenversicherung beantragt.

  • Sie gilt für die Fallgruppen A (fortschreitender Sehverlust) und B (plötzlicher akuter Sehverlust).

  • An unterschiedlichen Standorten im Rheinland wird gleichzeitig ein ambulanter Beratungsdienst eingerichtet.

Die notwendigen Schritte

Am Anfang steht die Information der Betroffenen über das Behandlungsangebot durch die behandelnde Augenärztin / den Augenarzt.

Zusätzlich können Sie uns unter der Ruf-Nummer 02233-8081823 erreichen und Ihre Fragen rund um das Thema Rundblick stellen.

Indikation

  • Visus <0,3 bei fortschreitendem oder plötzlichem Sehverlust

  • vorliegende psychische, soziale und berufliche Belastungsfaktoren

Teilnahmebedingungen

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • rentenversichert bei DRV Rheinland, Westfalen oder Bund
  • erwerbsfähiges Alter
  • in der beruflichen Teilhabe eingeschränkt bzw. gefährdet
  • übliche Reha-Kriterien (Reha-Bedürftigkeit, -Fähigkeit, -Prognose)
  • (Begleitende) ICD-F Diagnose
  • Motivation und Mitwirkungsbereitschaft

 

Antragstellung

  • Betroffene stellen Antrag bei dem zuständigen RV-Träger auf medizinische Rehabilitation ( RV-Formulare: g0100 / g0115 / g0110 / g0120 / g9590)

  • Ärztin/Arzt füllt RV-Formular g1204 / g0600 aus und legt dem Patientenantrag bei