Absetzen nichtindizierter Medikation
Patienten mit psychosomatischen Beschwerden stellen eine Risikosgruppe für Medikamentenmissbrauch dar. Bei vielen Patienten ist in der Vergangenheit eine symptomatische, medikamentöse Therapie (z.B. Schmerzmittel, Schlafmittel, Beruhigungsmittel) über einen unangemessen langen Zeitraum erfolgt.
Vor diesem Hintergrund erfolgt das Ausschleichen bzw. Absetzen von nicht indizierter Medikation als integrierter Bestandteil der Gesamtbehandlung.