Teilstationäre Schlussphase der Therapie
In der Endphase einer stationären Rehabilitation kann die Behandlung in eine teilstationäre Therapie umgewandelt werden.
Das heißt, dass bei entsprechender Indikation an allen Werktagen tagsüber der komplette Therapieplan fortgesetzt wird, dass man aber abends und an den Wochenenden seinen sozialen Pflichten und Aufgaben im häuslichen Milieu nachgehen kann.
So soll es möglich werden, die in der Therapie erarbeiteten Ziele unter realen familiären und sozialen Verhältnissen umzusetzen. Diese spezielle Form der Behandlung können natürlich nur Patienten in Anspruch nehmen, die
- bis dahin stationär abstinent waren,
- im Umkreis der Klinik wohnen (Fahrzeit maximal 45 Minuten),
- in wohnlich geordneten Verhältnissen leben,
- familiär keinen besonders belastenden Lebensbedingungen ausgesetzt sind.
Die Indikation wird im Verlauf der stationären Rehabilitation von den behandelnden Bezugstherapeuten und Ärzten gestellt.