Wunsch- und Wahlrecht
Sie möchten eine Reha in der salus klinik Lindow machen?
Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!
Gerne unterstützen wir Sie dabei, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und sich selber für Ihre Wunschklinik entscheiden zu können.
Im Folgenden erfahren Sie, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben und was die Voraussetzungen für Ihre Bewilligung sind.
Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss.
Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten.
Bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags können Sie Ihren Wunsch für eine Klinik Ihrer Wahl angeben. Hierfür verwenden Sie die von uns bereitgestellte Mustervorlage "Wunsch- und Wahlrecht für die salus klinik Lindow, Suchtbehandlung", welche Sie untenstehend direkt downloaden können.
Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie das Formular auch nachträglich noch einreichen.
Wenn Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt wurde, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Hierfür haben wir Ihnen untenstehend ebenfalls eine Mustervorlage für einen "Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik" vorbereitet. Füllen Sie diese aus und senden Sie es an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitation.
- Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Wunschklinik sind auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
- Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen, wie z. B. psychosomatische Begleiterkrankungen, mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
- Spezielle Konzepte z. B.
- Essstörung und Sucht,
- Pathologisches Glücksspiel,
- Pathologischer PC- und Internetgebrauch,
- Medikamentengruppe,
- Posttraumatische Belastungsstörung,
- Doppeldiagnosen (komorbide Störungen),
- Tabakabhängigkeit,
- für Personengruppen mit besonderen Anforderungen in sicherheitsrelevanten Berufen.
- Die Rehaklinik ist in der Nähe / Ferne zu Ihrem Wohnort.
Sollten Sie Unterstützung bei der Angabe Ihrer Gründe benötigen, helfen wir Ihnen gerne.
Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist, zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden oder die Wartezeiten zu lang sind.
Wenn dies alles aus Ihrer Sicht nicht zutreffend ist, können Sie Widerspruch einlegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet, welches Sie für Ihren Widerspruch nutzen können. Sie können dieses Formular noch mit weiteren Gründen, die für Ihre Wunschklinik sprechen, ergänzen.